Ihr geht auf eine öffentliche Toilette, beispielsweise in einem Einkaufszentrum. Im Vorraum steht ein Tisch, darauf ein Teller, wo schon einige Münzen hingelegt haben, daneben sitzt eine Frau – die Toilettenaufsicht oder Putzpersonal. Wenn ihr beim Gehen ebenfalls Geld auf den Teller legt – für wen?
Ein Reinigungsunternehmen war der Meinung das Geld sei eine “freiwillige Nutzungsgebühr” und würde somit vollständig dem Unternehmen zustehen. Eine Aufsicht hatte auf ihren Anteil geklagt und argumentiert, die Nutzer_innen geben das Geld als Trinkgeld. In einem ersten Verfahren hatte das Arbeitsgericht bereits verkündet, dass sie prinzipiell Recht auf einen Anteil hat, gestern nun hat sie sich mit der Firma außergerichtlich auf 1000€ geeinigt.
Die Gewerkschaften hoffen darauf, dass dieses Urteil den Startschuss für weitere Kämpfe und Verfahren gibt. So schrieb heute.de:
“Dieses Urteil könnte und sollte auch andere Sitzerinnen ermutigen, für ihre Rechte zu kämpfen”, sagte Gewerkschaftssekretärin Heike Stoffels [der IG Bau] dem WDR. Stoffels betonte, die Trennung von Putzpersonal und Trinkgeld-Aufsicht sei ein raffiniertes Modell der Reinigungsfirma. Denn für einen Beruf, den es eigentlich gar nicht gebe, müsse die Firma auch nicht nach Tarif bezahlen. Statt der 9,31 Euro Tariflohn für Reinigungskräfte bekämen die “Sitzer” – so der Fachausdruck für diesen Job – mit 5,20 Euro [brutto] nur knapp mehr als die Hälfte. Die Löhne des Putzpersonals zahle das Centro Oberhausen.
Fünf Euro Zwanzig Brutto-Lohn die Stunde und dann behält die Firma auch noch das Trinkgeld ein? Überraschend ist das leider nicht, um so mehr Applaus gebührt der Klägerin, die sich erfolgreich zur Wehr setzen konnte.